INTERNATIONALE ERBSCHAFTEN
Erbschaften mit Vermögen in Spanien
Ich wickle Erbschaften mit Immobilien und Bankkonten in Spanien für Erben ab, die im Ausland leben. Ohne dass Sie reisen müssen.
Vermögen in Spanien erben, während Sie im Ausland leben
Wenn eine Immobilie oder ein Konto in Spanien vorhanden ist, berührt die Erbschaft zwei Rechtsordnungen. Beide Länder zu koordinieren, macht den Unterschied.

Das internationale Element verändert alles
Die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 und das Europäische Nachlasszeugnis bestimmen, welches Recht anwendbar ist und wie Sie Ihre Erbenstellung gegenüber spanischen Notaren, Registern und Banken nachweisen.
Anwendbares Recht
Wir bestimmen, welches Recht die Erbfolge regelt, gemäß der EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012.
Unterlagen
Europäisches Nachlasszeugnis, beglaubigte Übersetzungen und Apostillen.
Besteuerung
Erbschaftsteuer (ISD) und Pflichten des Nichtansässigen (Modelo 720/210).
Wie ich die Abwicklung übernehme
Ich vertrete Sie in Spanien von Anfang bis Ende.
- 01
Analyse
Wir prüfen den Fall, das Vermögen und Ihre Situation als Erbe.
- 02
Abwicklung
Ich nehme die Erbschaft in Ihrem Namen an, rechne die Steuern ab und koordiniere Notar und Grundbuch.
- 03
Ergebnis
Eigentumsumschreibung der Immobilie und Freigabe der Bankkonten.
Was ich übernehme
- Letztwilliges Zeugnis und Sterbeurkunde
- Bescheinigung über Lebensversicherungsverträge mit Todesfallleistung
- Notorietätsakt und/oder Erbenfeststellung vor dem Notar
- Abrechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) für den nichtansässigen Erben
- Eintragung der Immobilie auf den Namen des Erben im Grundbuch
- Bankerbschaft: Ermittlung der Kontostände und Freigabe der Konten
BERUFLICHE ZUSAMMENARBEIT
Ihr Korrespondenzanwalt in Spanien
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Vermögensverwalter aus dem europäischen Raum: Wenn Ihr Mandant Vermögen in Spanien hat, bin ich der spanische Teil Ihres Teams. Ich integriere mich in Ihren Arbeitsablauf mit Sorgfalt, Transparenz und Schnelligkeit. Sie bleiben der Vertrauensansprechpartner für Ihren Mandanten; ich handle in Spanien und halte Sie bei jedem Schritt auf dem Laufenden.
Schreiben Sie mir per E-MailHäufig gestellte Fragen
Muss ich nach Spanien reisen, um die Erbschaft anzunehmen?
Nein. Mit einer in Ihrem Land beurkundeten und apostillierten Vollmacht vertrete ich Sie bei allen Formalitäten: Notar, Grundbuchamt, AEAT und Banken.
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis und wozu dient es?
Es ist das in der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vorgesehene Dokument, das Ihre Erbenstellung in der gesamten Europäischen Union nachweist. Es erleichtert die Anerkennung bei spanischen Banken und Grundbuchämtern, ohne dass jede Institution zusätzliche Unterlagen verlangen muss.
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein nichtansässiger Erbe?
Das hängt von der Region, in der sich das Vermögen befindet, und vom Wert des Erbes ab. Die Comunitat Valenciana bietet Vergünstigungen, die die Steuerlast erheblich senken können. Ich erstelle Ihnen eine Schätzung für Ihren konkreten Fall, bevor Sie sich zu irgendetwas verpflichten.
Kann ich die Bankkonten freigeben lassen, ohne nach Spanien zu kommen?
Ja. Mit der apostillierten Vollmacht und den abgewickelten Erbschaftsunterlagen übernehme ich die Freigabe und Überweisung der Guthaben direkt mit der Bank, ohne dass Sie anreisen müssen.
Wie lange dauert eine internationale Erbschaft?
Zwischen 6 und 18 Monaten ab dem Todestag, je nach Komplexität des Nachlasses und der verfügbaren Unterlagen. Die Frist zur Abrechnung der Erbschaftsteuer beträgt 6 Monate ab dem Todestag (verlängerbar). Ich beginne so früh wie möglich mit den Formalitäten, um keine Fristen zu versäumen und keine Zuschläge entstehen zu lassen.
SPRECHEN WIR?
Schildern Sie mir Ihren Fall unverbindlich
Ich antworte Ihnen persönlich, in Ihrer Sprache. Das erste Gespräch dient dem Kennenlernen und der Frage, wie ich Ihnen helfen kann.
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