Zum Inhalt springen
Moisés Vicens · Abogado

ERBSCHAFTEN · IMPUESTO DE SUCESIONES

Sie erben als Nichtansässiger: Sie reichen die Erbschaftsteuer beim Staat ein, wenden aber die valencianische Steuervergünstigung von 99 % an

Von Moisés Vicens i Francés27. Juni 20269 Min. Lesezeit

Das Missverständnis, das beim Erben aus dem Ausland am teuersten ist: Viele Nichtansässige glauben, sie müssten die Erbschaftsteuer „voll“ zahlen, weil sie in einem anderen Land leben. Das stimmt nicht. Sie reichen das Modelo 650 bei der AEAT ein, haben aber Anspruch auf die Steuervergünstigung von 99 % der Comunitat Valenciana.

Mir begegnet immer wieder dieselbe Sorge: „Weil ich außerhalb Spaniens lebe, lässt man mich die Erbschaftsteuer voll zahlen, ohne die Vergünstigungen, die die Leute hier haben.“ Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis, und es zu korrigieren kann Ihnen Zehntausende Euro sparen. Trennen wir zwei Dinge, die oft vermischt werden: wo die Steuer eingereicht wird und welche Vorschriften angewendet werden.

Wo eingereicht wird: beim Staat (AEAT)

Die Erbschaftsteuer (Impuesto de Sucesiones) ist an die Autonomen Gemeinschaften übertragen, doch wenn der Erbe in Spanien nicht ansässig ist, erfolgt die Einreichung beim Staat: bei der Steuerbehörde (AEAT), genauer bei der Oficina Nacional de Gestión Tributaria. Für eine Erbschaft (Erwerb von Todes wegen) ist das Modell das Modelo 650. Ein Ansässiger würde es bei seiner Autonomen Gemeinschaft einreichen; ein Nichtansässiger bei der AEAT. So weit das, was fast alle wissen.

Aber Sie wenden die autonomen Vorschriften an: der Punkt, der Tausende spart

Hier kommt die Wendung, die viele nicht kennen. Jahrelang wurden Nichtansässige gezwungen, nur nach den staatlichen Vorschriften zu versteuern, ohne Zugang zu den Vergünstigungen der Autonomen Gemeinschaften. Das änderte sich: Der Gerichtshof der Europäischen Union erklärte in seinem Urteil vom 3. September 2014 (Rechtssache C-127/12), dass diese Diskriminierung zwischen Ansässigen und Nichtansässigen gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt.

Nach diesem Urteil wurde das Gesetz reformiert, um Nichtansässigen zu erlauben, die Vorschriften der jeweils zuständigen Autonomen Gemeinschaft anzuwenden. Und ein wichtiges Detail: Die spätere Rechtsprechung des spanischen Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo, 2018) dehnte dieses Recht auch auf Ansässige in Ländern außerhalb der Europäischen Union aus. Das heißt: Egal, wo Sie leben — in Deutschland, im Vereinigten Königreich nach dem Brexit oder in den Vereinigten Staaten — können Sie die Ihnen zustehenden autonomen Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

Die valencianische Steuervergünstigung von 99 %

Wenn die Immobilie, die Sie erben, in der Comunitat Valenciana liegt — Calp, Altea, Benissa, die gesamte Costa Blanca — ist der Unterschied gewaltig. Die Comunitat Valenciana vergünstigt mit der Ley 6/2023 vom 22. November 99 % des Steuerbetrags der Erbschaftsteuer für die nächsten Angehörigen: die Gruppen I und II, also Abkömmlinge (Kinder, Enkel), Ehegatte und Vorfahren (Eltern, Großeltern). Diese Vergünstigung gilt mit Wirkung ab dem 28. Mai 2023.

Und es gibt Neuerungen für entferntere Angehörige: Die Ley 5/2025 vom 30. Mai hat eine Vergünstigung für die Gruppe III (Geschwister, Onkel/Tanten und Neffen/Nichten) beschlossen, die schrittweise greift: 25 % für Todesfälle ab dem 1. Juni 2026 und 50 % ab dem 1. Juni 2027.

Wichtig: Die Steuervergünstigung greift nicht automatisch

  • Sie muss in der Selbstveranlagung korrekt angewendet werden, und die vom Gesetz verlangten formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein (unter anderem die Beurkundung in einer öffentlichen Urkunde).
  • Welche autonomen Vorschriften für Sie gelten, hängt vom Anknüpfungspunkt ab (wo der Erblasser ansässig war, wo das Vermögen liegt), und das wird im Einzelfall beurteilt.
  • Der Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen bestimmt die Gruppe und damit die Vergünstigung. Von einem Vater zu erben ist nicht dasselbe wie von einem Onkel.

Frist: sechs Monate (die schnell vergehen)

Die Erbschaftsteuer wird innerhalb von sechs Monaten ab dem Todesfall im Wege der Selbstveranlagung erklärt. Sie ist verlängerbar, wenn man es rechtzeitig beantragt, doch die Uhr läuft ab dem ersten Tag, und die Unterlagen einer internationalen Erbschaft zusammenzutragen — Bescheinigungen, Übersetzungen, Apostillen — braucht Zeit. Deshalb sollte man früh beginnen und die Frist nicht ausreizen.

Wenn Sie eine Immobilie an der Costa Blanca geerbt haben oder erben werden und außerhalb Spaniens leben, schreiben Sie mir. Ich berechne Ihre Erbschaftsteuer unter Anwendung der Ihnen zustehenden valencianischen Steuervergünstigung, bereite das Modelo 650 für die AEAT vor und koordiniere die gesamten Unterlagen, damit Sie nicht mehr zahlen, als das Gesetz Ihnen erlaubt.

Diesen Artikel teilen

Häufige Fragen

Wo reiche ich die Erbschaftsteuer als Nichtansässiger ein?

Beim Staat: bei der Steuerbehörde (AEAT), Oficina Nacional de Gestión Tributaria. Für eine Erbschaft wird das Modelo 650 verwendet. Ein Ansässiger würde es bei seiner Autonomen Gemeinschaft einreichen; der Nichtansässige bei der AEAT.

Habe ich Anspruch auf die valencianische Steuervergünstigung, auch wenn ich in einem anderen Land lebe?

Ja. Seit dem Urteil des Gerichtshofs der EU von 2014 (Rechtssache C-127/12) und der anschließenden Reform können Nichtansässige die jeweils zuständigen autonomen Vorschriften anwenden, einschließlich der Steuervergünstigung von 99 % der Comunitat Valenciana für die Gruppen I und II.

Und wenn ich außerhalb der Europäischen Union lebe?

Auch dann. Die Rechtsprechung des spanischen Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo) von 2018 dehnte dieses Recht auf Ansässige in Drittländern aus, nicht nur auf jene der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Grundlage ist die Kapitalverkehrsfreiheit, die auch gegenüber Drittstaaten schützt.

Greift die Steuervergünstigung von 99 % von selbst?

Nein. Sie muss in der Selbstveranlagung angewendet werden, und die formalen Voraussetzungen des Gesetzes müssen erfüllt sein, etwa die Beurkundung in einer öffentlichen Urkunde. Deshalb sollte die Erbschaft von jemandem vorbereitet werden, der die geltenden valencianischen Vorschriften kennt.

Welche Frist habe ich für die Erbschaftsteuer?

Sechs Monate ab dem Todesfall, verlängerbar, wenn es innerhalb der ersten fünf Monate beantragt wird. Man sollte früh beginnen, denn die Unterlagen einer internationalen Erbschaft zusammenzutragen (einschließlich Apostillen und Übersetzungen) braucht Zeit.

SPRECHEN WIR?

Schildern Sie mir Ihren Fall unverbindlich

Ich antworte Ihnen persönlich, in Ihrer Sprache. Das erste Gespräch dient dem Kennenlernen und der Frage, wie ich Ihnen helfen kann.

Sie können auch das Formular ausfüllen

Weiterlesen

Der vollständige Service: vom Europäischen Nachlasszeugnis (Certificado Sucesorio Europeo) bis zur Veranlagung der ISD mit der angewendeten valencianischen Steuervergünstigung.

Internationale Erbschaften

Als nichtansässiger Erbe haben Sie in Spanien steuerliche Pflichten ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Immobilie erwerben.

Steuern für Nichtansässige