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Kaufen, um zu vermieten: Ferienvermietung in der Comunitat Valenciana und ihre Lizenzen
Von Moisés Vicens i Francés28. Juni 20268 Min. Lesezeit
Viele kaufen an der Costa Blanca mit dem Plan, an Touristen zu vermieten — doch die richtige Reihenfolge ist umgekehrt: zuerst prüfen, ob diese Wohnung in dieser Gemeinde überhaupt eine vivienda de uso turístico (Ferienwohnung) sein darf. Ich erkläre Ihnen die Registrierungsebenen (die regionale und die staatliche, nach der jüngsten Kehrtwende des Obersten Gerichtshofs), warum die Gemeinde das letzte Wort hat und wie die Mieteinnahmen als Nichtansässiger besteuert werden. Ohne Fachjargon, bevor Sie unterschreiben.
Es ist eine der Ideen, die mich am häufigsten erreichen: «Ich kaufe eine Wohnung in Meeresnähe und vermiete sie an Touristen, wenn ich sie nicht nutze — so trägt sie sich von selbst.» Der Gedanke ist gut, doch die Reihenfolge stimmt meist nicht. Das Erste ist nicht die Immobilie, nicht die Möbel, nicht die Fotos für das Inserat: Das Erste ist die Frage, ob DIESE Wohnung in DIESER konkreten Gemeinde überhaupt zur Ferienvermietung genutzt werden darf. Und das ist heute kein automatisches Ja.
Ich zeichne Ihnen die gesamte Landkarte, Schritt für Schritt. Es gibt eine regionale (valencianische) Registrierungsebene, eine staatliche Komponente, die der Oberste Gerichtshof soeben zurechtgestutzt hat, eine kommunale Komponente, die oft das gesamte Spiel entscheidet, und eine Steuerlast, die Sie als Nichtansässiger selbst erklären. Wenn Sie das vor dem Kauf verstehen, ersparen Sie sich die schlimmste Überraschung: für eine Immobilie zu zahlen und dabei mit einer Rendite zu rechnen, die sich dann gar nicht legal erzielen lässt.
Zuallererst: Erlaubt es die Gemeinde?
Hier liegt der entscheidende Punkt, den Ihnen fast niemand nennt, wenn man Ihnen die Wohnung zeigt. Die Zulässigkeit einer Ferienvermietung hängt nicht allein von der valencianischen Regelung ab, sondern zu einem großen Teil von der Gemeinde, in der die Immobilie liegt. Viele Rathäuser an der Costa Blanca — Alicante, Benidorm, Calp, Dénia und andere — beschließen eigene Zonierungen, Obergrenzen oder Moratorien, die neue viviendas de uso turístico (Ferienwohnungen) in bestimmten Zonen oder Gebäuden einschränken oder aussetzen. Deshalb kann ich Ihnen nicht einfach sagen «ja, das geht»: Man muss die geltende Verordnung und den Bebauungsplan (PGOU) in dieser konkreten Gemeinde prüfen, Straße für Straße.
Das ist keine Nebensächlichkeit, die man später erledigt. Um eine Ferienwohnung einzutragen, braucht es einen kommunalen Bericht über die städtebauliche Vereinbarkeit (informe de compatibilidad urbanística), der bestätigt, dass diese Nutzung dort zulässig ist (in manchen Fällen lässt er sich durch ein gleichwertiges Dokument einer akkreditierten Stelle ersetzen). Und die valencianische Reform von 2024 hat die Erteilung dieser Berichte daran geknüpft, dass der kommunale Plan zoniert ist und die Ferienwohnungen ausdrücklich vorsieht. Im Klartext: Wenn das Rathaus die Tür in dieser Zone geschlossen hat, nützen die übrigen Unterlagen nichts.
Die regionale Ebene: das Tourismusregister der Comunitat Valenciana
Den valencianischen Rahmen setzt die Ley 15/2018 über Tourismus, Freizeit und Gastlichkeit, ausgestaltet durch das Decreto 10/2021. Doch die Spielregeln änderten sich mit dem Decreto-ley 9/2024, in Kraft seit dem 8. August 2024. Das sollte man im Blick behalten, denn dieser Bereich bewegt sich rasch, und es ist ratsam, die Einzelheiten in Ihrem Fall zu bestätigen. Das Wesentliche, das diese Reform einführte:
- Ein strengerer Begriff der Ferienwohnung (VUT): Als VUT gilt eine Immobilie, die vollständig, für einen Zeitraum von 10 zusammenhängenden Tagen oder weniger, an denselben Gast zu touristischen Zwecken überlassen wird. Die Vermietung einzelner Zimmer oder für längere Zeiträume folgt einem anderen Weg.
- Pflichteintragung im Tourismusregister der Comunitat Valenciana, mit einem Eintragungscode, und Erneuerung alle 5 Jahre (die bereits zum Datum der Veröffentlichung des Decreto-ley — dem 7-8-2024 — eingetragenen behalten ihre Gültigkeit für 5 Jahre ab dessen Inkrafttreten, das heißt bis zum 8-8-2029).
- Eine individuelle Katasterreferenz und die NIF (Steuernummer) des Inhabers sind verpflichtend; ihr Fehlen ist ein Löschungsgrund.
Die Eintragung erfolgt in der Regel durch eine verantwortliche Erklärung (declaración responsable) bei Turisme Comunitat Valenciana, unter Beifügung des kommunalen Berichts über die städtebauliche Vereinbarkeit und der Unterlagen der Wohnung (Bewohnbarkeitsbescheinigung oder ein anderes Dokument, das die Bewohnbarkeit belegt, je nach Fall). Es ist kein Papier, das man unterschreibt und vergisst: Es ist eine Anmeldung, die aktuell gehalten werden muss.
Die staatliche Ebene: was nach der Nichtigerklärung des einheitlichen Registers durch den Obersten Gerichtshof übrig bleibt
2025 kam eine staatliche Ebene hinzu, die man gut erklären sollte, weil sie sich gerade geändert hat. Das Real Decreto 1312/2024 hatte auf nationaler Ebene ein Einheitliches Mietregister geschaffen, verknüpft mit dem Registro de la Propiedad (Grundbuch), mit einer Registernummer, ohne die die Unterkunft grundsätzlich seit dem 1. Juli 2025 nicht auf den Plattformen (Airbnb, Booking und ähnliche) inseriert werden konnte. Nun aber hat der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) dieses Element für nichtig erklärt. Das Urteil der 3. Kammer für Verwaltungsstreitsachen Nr. 620/2026 vom 19. Mai (ergangen im Rechtsmittel der Generalitat Valenciana) stellte fest, dass dem Staat die Zuständigkeit fehlte, dieses einheitliche Register zu schaffen, weil es in die regionalen Zuständigkeiten für Wohnungswesen und Tourismus eingriff und sich mit den bereits bestehenden Tourismusregistern der Comunidades Autónomas überschnitt.
Was bedeutet das in der Praxis? Dass die Nummer des einheitlichen staatlichen Registers zum Inserieren NICHT mehr erforderlich ist: dafür gilt die Nummer Ihres regionalen Tourismusregisters (des Tourismusregisters der Comunitat Valenciana). Allerdings ist nicht das gesamte Real Decreto weggefallen. Der Oberste Gerichtshof hat die Digitale Einheitliche Anlaufstelle für Mietverhältnisse und die Pflichten der Plattformen zur Datenübermittlung als Koordinierungsinstrument zwischen den Verwaltungen aufrechterhalten. Und weiterhin uneingeschränkt in Kraft ist die Verordnung (EU) 2024/1028 über Daten zur Kurzzeitvermietung, anwendbar seit dem 20. Mai 2026, die den europäischen Rahmen dieses Informationsaustauschs bildet. Da sich dieser Bereich in kurzer Zeit stark verändert hat, ist es ratsam, den genauen Stand zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens zu bestätigen.
Bevor Sie kaufen, um zu vermieten
- Prüfen Sie ZUERST die Gemeinde: die geltende Verordnung und den PGOU in genau dieser Zone. Ein örtliches Moratorium oder eine Zonierung kann die touristische Nutzung ausschließen, auch wenn die Wohnung perfekt ist.
- Vergewissern Sie sich, dass Sie den kommunalen Bericht über die städtebauliche Vereinbarkeit für touristische Nutzung erhalten können, bevor Sie den Kauf unterschreiben.
- Kalkulieren Sie das regionale Register ein (Tourismusregister der CV, erneuerbar alle 5 Jahre): Nachdem der Oberste Gerichtshof das einheitliche staatliche Register für nichtig erklärt hat, ist es die regionale Nummer, die Sie zum Inserieren berechtigt.
- Denken Sie an die Steuerlast: Als Nichtansässiger erklären Sie die Mieteinnahmen in Spanien. Berücksichtigen Sie das, bevor Sie die Rendite berechnen.
Und wenn Sie bereits vermieten: die Besteuerung als Nichtansässiger
Ihre Einnahmen aus der Ferienvermietung werden in Spanien über die Einkommensteuer der Nichtansässigen (TRLIRNR) besteuert, erklärt mit dem modelo 210 beim Finanzamt (AEAT). Der Steuersatz und die Möglichkeit, Kosten abzuziehen, hängen von Ihrem Wohnsitzland ab; dieser Teil lässt sich am besten für Ihren konkreten Fall berechnen. Bei der Mehrwertsteuer gilt grundsätzlich, dass die Ferienvermietung befreit ist; sie wird nur steuerpflichtig, wenn Sie hoteltypische Leistungen erbringen (Reinigung während des Aufenthalts, regelmäßiger Wäschewechsel, Rezeption, Verpflegung usw.). Wenn Ihr Modell «Schlüssel und wenig mehr» ist, fällt in der Regel keine Mehrwertsteuer an; nähern Sie sich dem Hotelservice, ändert sich das Bild.
Kaufen, um zu vermieten, kann an der Costa Blanca sehr gut funktionieren, doch die echte Rendite beginnt mit einer rechtlichen Frage, nicht mit dem Quadratmeterpreis. Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, lassen Sie mich Ihren konkreten Fall prüfen: Ich sehe mir die Gemeinde und ihre Vorschriften an, bestätige, ob die Wohnung als Ferienwohnung eingetragen werden kann, und sage Ihnen, welche Steuern wirklich auf Sie zukommen. So kaufen Sie mit sauber gerechneten Zahlen und ohne böse Überraschungen danach.
Häufige Fragen
Darf ich jede Wohnung, die ich an der Costa Blanca kaufe, an Touristen vermieten?
Nicht automatisch. Es hängt von der Gemeinde ab: Viele Rathäuser der Region haben Zonierungen, Obergrenzen oder Moratorien beschlossen, die neue Ferienwohnungen in bestimmten Zonen einschränken. Man muss die Verordnung und den Bebauungsplan der konkreten Gemeinde prüfen, bevor man darauf baut.
Was ist die 10-Tage-Regel?
Seit dem Decreto-ley 9/2024 gilt als Ferienwohnung eine Immobilie, die vollständig für einen Zeitraum von 10 zusammenhängenden Tagen oder weniger an denselben Gast zu touristischen Zwecken überlassen wird. Über diesen Zeitraum hinaus oder bei zimmerweiser Vermietung gilt ein anderer rechtlicher Rahmen.
Reicht das valencianische Tourismusregister, um bei Airbnb zu inserieren?
Heute ist das die Nummer, die zählt. Das staatliche Real Decreto verlangte zusätzlich eine mit dem Registro de la Propiedad verknüpfte einheitliche Registernummer, doch der Oberste Gerichtshof erklärte sie 2026 für nichtig (Urteil 620/2026), weil sie in regionale Zuständigkeiten eingriff. Die staatliche Digitale Einheitliche Anlaufstelle und die Verordnung (EU) 2024/1028 bleiben bestehen, aber die Nummer, die Sie zum Inserieren berechtigt, ist die Ihres regionalen Tourismusregisters.
Ich lebe außerhalb Spaniens. Wie versteuere ich die Vermietung?
Als Nichtansässiger erklären Sie die Einnahmen mit dem modelo 210 (Einkommensteuer der Nichtansässigen) beim Finanzamt (AEAT). Steuersatz und abzugsfähige Kosten hängen von Ihrem Wohnsitzland ab. Mehrwertsteuer fällt nur an, wenn Sie hoteltypische Leistungen erbringen. Es ist ratsam, Ihren konkreten Fall vor dem Kauf zu berechnen.
Rechtsgrundlage und amtliche Quellen
- Ley 15/2018 de la Generalitat, de turismo, ocio y hospitalidad de la CV (marco de las VUT)
- Decreto-ley 9/2024 (reforma VUT CV: cesión completa ≤10 días, registro turístico y renovación a 5 años)
- Decreto 10/2021, Reglamento regulador del alojamiento turístico en la Comunitat Valenciana
- Reglamento (UE) 2024/1028, datos de alquileres de corta duración (aplicable desde 20-05-2026)
- RD 1312/2024, Registro Único de Arrendamientos y Ventanilla Única Digital (el procedimiento de registro único estatal fue anulado por la STS 620/2026; subsiste la Ventanilla Única Digital)
- STS (Sala 3.ª, Secc. 3.ª) núm. 620/2026, de 19 de mayo (rec. 143/2025, Generalitat Valenciana): anula por falta de competencia estatal el procedimiento de registro único de arrendamientos del RD 1312/2024; subsisten la Ventanilla Única Digital y el intercambio de datos
- TR Ley del Impuesto sobre la Renta de no Residentes (RDLeg 5/2004), arts. 24 y 25
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